Quad - Per4mance

 

 

 

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Willkommen auf unserer Website! Willkommen in der Welt der Quadler!

Sie gehören noch nicht dazu, aber interessieren sich für den Kauf eines Quads? Dann informieren Sie sich über unsere vorrätigen Modelle. Darüber hinaus können wir natürlich noch einiges mehr für Sie bestellen!

Sprechen Sie mit uns, wir sind die Quadprofis! Auch das entsprechende Zubehör werden Sie bei uns finden! Wir beraten Sie gerne über die aktuellen Neuigkeiten am Markt. Außerdem kennen wir uns genauestens mit den gesetzlichen Sicherheitsvorkehrungen aus.

 

Wir sind ein junges Unternehmen, das sich zum Ziel gesetzt hat, durch kompetente Beratung und individuellen Service genau auf Ihre Wünsche einzugehen und diese schnell und zu Ihrer vollsten Zufriedenheit zu erfüllen.

Der Kraftfahrzeugmarkt ist unübersichtlich und ausufernd in seiner Angebotsfülle.

Wir haben es zu unserer Aufgabe gemacht, Sie bei der Suche nach einem preisgünstigen, für Sie geeigneten Fahrzeug zu unterstützen.

Wir helfen Ihnen, sich in dem Dickicht von Informationen, Ratschlägen und Angeboten, rund um das Quad, Motorrad, Roller oder PKW zielsicher zurecht zu finden. Mit Ihnen zusammen finden wir schnell und fachmännisch das passende Fahrzeug für Sie.

Bei uns sind Sie an der richtigen Adresse.

Informieren Sie sich über die umfangreiche Palette unserer Dienstleistungen, Produkte und sonstigen Angebote.

 

SERVICE

Wir bieten Ihnen einen erstklassigen Service! Da können Sie sich ganz sicher sein.

Wenn etwas defekt sein sollte, liefern wir Ihnen schnellstmöglichen Ersatz.

Unsere zusätzlichen Leistungen sind  TÜV- Vorarbeiten oder auch Nacharbeiten.

Unser freundlicher Kundendienst hilft Ihnen jederzeit weiter.

Bitte informieren Sie sich hier über unsere zusätzlichen Service-Angebote.

 

Grundlage eines Werkvertrages sind die ausgehängten und im Internet veröffentlichten, vom ZDK (stand 11/2015) herausgegebenen Kfz-Reparaturbedingungen.

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Verbraucher haben freie Wahl der Werkstatt - auch mit Neufahrzeugen

Mit der GVO 461/2010 hat die EU eine Verordnung erlassen, die regelt, dass der Verbraucher die freie Wahl der Werkstatt hat, auch bei seinem Neufahrzeug. Jeder Verbraucher kann somitsein Fahrzeug von jeder freien Werkstatt warten und reparieren lassen, auch wärend der Garantiezeit des Herstellers.

Laut GVO darf der Hersteller bzw. der Vertragshändler gegebene Garantien nicht von davon abhängig machen, dass Wartungsarbeiten in einer Vertragswerkstatt durchgeführt werden müssen.

Sogar im erweiterten Garantiezeitraum hat der Verbraucher das Recht der freien Wahl der Werksatt.

Die gewährten Garantien des Herstellers bleiben voll erhalten.